§ 23 Abs 1 und 2, § 24 Abs 1 MRG:
Einem Hausbesorger, der eine Zentralheizung betreut, steht nach dem Mindestlohntarif eine Schmutzzulage zu, wenn keine auf Kosten der Hausinhaber betriebene Dusch- oder Badeanlage zur Verfügung steht. Damit steht auch dem Vermieter, der diese Arbeit verrichtet, die Schmutzzulage zu; daß er über ein eigenes Bad verfügt, das er auf eigene Kosten betreibt, steht dem nicht entgegen.