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Schmutzzulage für die vom Vermieter betriebene Zentralheizung

RechtsprechungMRGwobl 1998/218wobl 1998, 338 Heft 11 v. 20.11.1998

§ 23 Abs 1 und 2, § 24 Abs 1 MRG:

Einem Hausbesorger, der eine Zentralheizung betreut, steht nach dem Mindestlohntarif eine Schmutzzulage zu, wenn keine auf Kosten der Hausinhaber betriebene Dusch- oder Badeanlage zur Verfügung steht. Damit steht auch dem Vermieter, der diese Arbeit verrichtet, die Schmutzzulage zu; daß er über ein eigenes Bad verfügt, das er auf eigene Kosten betreibt, steht dem nicht entgegen.

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