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Gesetze

Gesetzewobl 1998, 320 Heft 10 v. 20.10.1998

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (wirksam ab dem Tag, an dem das Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht für die Republik Österreich in Kraft tritt). Die §§ 35 bis 45 IPRG und § 13a KSchG werden durch das betreffende Übereinkommen ersetzt bzw angepaßt.

BGBl I 1998/119

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