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Bescheidadressierung an (namentlich nicht genannte) „weitere Eigentümer“

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 1998/212wobl 1998, 319 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 56 AVG:

Eine behördliche Erledigung, die (auch) an „weitere Eigentümer“ gerichtet ist, ist, wenn die weiteren Eigentümer nicht namentlich genannt sind (diesen gegenüber?) unwirksam. Sie hat (diesen gegenüber?) keine normative Wirkung.

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