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Methode zur Ermittlung der Angemessenheit des Mietzinses

RechtsprechungMRGwobl 1998/193wobl 1998, 301 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 16 Abs 1 MRG:

Eine vom MRG vorgegebene Methode zur Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses gem § 16 Abs 1 MRG gibt es nicht. Die von der Judikatur bereits ausdrücklich gebilligte Vergleichswertmethode und der dabei für Vergleichsobjekte angewandte Auf- oder Abwertungsmodus entziehen sich somit als der Tatfrage zugehörig einer Überprüfung durch den OGH.

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