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Revisionsrekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt?

wobl 1997/89wobl 1997, 229 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 37 Abs 3 Z 18 MRG iVm § 527 Abs 2 ZPO: Hat das Verfahren 1. Instanz nach dem Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes weiterzugehen, so liegt ein echter Aufhebungsbeschluß vor, der mangels Zulassung des Revisionsrekurses durch die 2. Instanz unabhängig vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage unanfechtbar ist.

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