§ 22 Abs 1 WEG: Zur aktiven Klagslegitimation beim Ehegatten-WE.
§ 22 Abs 2 Z 2 und 3 WEG: Ob hinsichtlich der Ausschließungstatbestände gem § 22 Abs 2 Z 2 und 3 WEG Wiederholungsgefahr vorliegt, ist eine Tatfrage, wobei es nicht zuletzt darauf ankommt, ob dem Störer des Rechtsfriedens die Einsicht und der gute Wille zur Besserung geglaubt wird.