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Aktivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft im Kündigungsverfahren

wobl 1997/96wobl 1997, 237 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 13c WEG; § 14 ZPO:

Die Berechtigung des Minderheitseigentümers als Benützungsberechtigtem, das Bestandverhältnis allein, das heißt ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer aufzukündigen, ändert nichts daran, daß als Partei des Kündigungsstreites nicht der Minderheitseigentümer allein, sondern alle Miteigentümer als Bestandgeber anzusehen sind, als deren Vertreter bzw Verwalter der Nutzungsberechtigte auftritt.

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