§ 13c WEG: Klagslegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für Sachverhalte, die sich vor Inkrafttreten des 3. WÄG ereignet haben.
§ 13c WEG: Klagslegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für Sachverhalte, die sich vor Inkrafttreten des 3. WÄG ereignet haben.