I. Die Fragestellung
§ 14 WGG regelt, wie das angemessene Entgelt für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes durch eine gemeinnützige Bauvereinigung zu berechnen ist. In diesem Zusammenhang zählt § 14 Abs 1 WGG bestimmte Kostenfaktoren auf, die bei der Berechnung des Entgelts angerechnet werden dürfen. Unter anderem zählt dazu gemäß § 14 Abs 1 Z 3 WGG "die angemessene Verzinsung der Eigenmittel, wobei im Falle der Errichtung von Wohnungen, Eigenheimen, Heimen und Geschäftsräumen die Zinsen den um einen Prozentpunkt verminderten Zinsfuß eines von österreichischen Bausparkassen gewährten Bausparkassendarlehens nicht übersteigen dürfen".