Die Mietrechtsnovelle 19971) hat die bisherigen Möglichkeiten, Mietverträge zu befristen, erheblich erweitert. Die Möglichkeit, vor allem in Altbauten Mietverträge nun bis zu einer Dauer von 10 Jahren abschließen zu können, wird wohl den befristeten Vertrag zur Regel, den Mietvertrag auf unbestimmte Zeit zur Ausnahme machen2). Da befristete Verträge immer häufiger vom Abschluß eines prätorischen Räumungsvergleiches begleitet werden, der die Befristung nach der Absicht des Vermieters bekräftigen und durchsetzbar machen soll, ist zu erwarten, daß die Zahl der Räumungsvergleiche weiter ansteigen wird. Dabei zeigt die Praxis, daß sich Vermieter in vielen Fällen trotz offenkundiger Unwirksamkeit des Vergleiches vom Abschluß nicht abhalten lassen.