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Kein Kettenmietvertrag mit Hausgenossen des bisherigen Mieters, wenn Auszug des bisherigen Mieters zur Bedingung für den Vertragsabschluß gemacht wurde

wobl 1997/68wobl 1997, 195 Heft 7 und 8 v. 20.7.1997

§ 29 MRG: Für die Bejahung der Umgehung der zwingenden mietrechtlichen Bestimmungen ist es entscheidungswesentliche Voraussetzung, daß sich mit der gewählten Vorgangsweise an der bisherigen tatsächlichen Benützung durch die im Mietobjekt wohnenden Personen nichts ändert.

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