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Keine Begründung von WE an Substandardwohnungen unter der Bezeichnung „sonstige (für Wohnzwecke genutzte) Räumlichkeiten“ oder „für Wohnzwecke genutzte Einheiten“

wobl 1997/49wobl 1997, 154 Heft 5 und 6 v. 20.5.1997

§§ 1 Abs 3 WEG: An selbständigen, als solchen gewidmeten und genutzten Wohnungen, deren Widmung als Wohnung iSd § 1 Abs 3 nicht aufgehoben wurde, kann WE - auch nicht unter der Bezeichnung „sonstige für Wohnzwecke genutzte Räumlichkeiten“ - begründet werden. Für solche Substandardwohnungen sind Nutzwerte festzusetzen. Diese Wohnungen stehen im schlichten Miteigentum der Liegenschaftseigentümer.

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