§§ 23, 24 Abs 2 MRG: Für die Betreuung einer allen Mietern des Hauses zur Verfügung stehenden Grünfläche gebührt zwar nicht das die Schneeräumung und Betreuung bei Glatteis einschließende "Gehsteigreinigungsentgelt", wohl aber ein Entgelt nach dem Mindestlohntarif für das Reinigen (zB Entfernen von Papierabfällen), das Bewässern und/oder das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases.