vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung von Mietzinsvorauszahlung und Ablöse

wobl 1997/43wobl 1997, 148 Heft 5 und 6 v. 20.5.1997

§ 16, § 27 Abs 1 Z 1 MRG: Soferne bereits die laufende Mietzinszahlung den gesetzlich zulässigen Betrag eklatant übersteigt, kann eine daneben geleistete Mietzinsvorauszahlung als verbotene Ablöse im Sinne des § 27 Abs 1 MRG durch den Mieter zurückgefordert werden.

OGH 29. 10. 1996, 5 Ob 2152/96y (LGZ Wien, 40 R 23/96w; BG Döbling, 9 Msch 168/94g)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!