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Mietzinserhöhung bei juristischer Person ohne Unternehmen?

wobl 1997/16wobl 1997, 90 Heft 3 und 4 v. 20.3.1997

§ 12a Abs 1 und 3 MRG: § 12a Abs 3 MRG ist eine Erweiterung des in § 12a Abs 1, der dem § 12 Abs 3 idF vor dem 3. WÄG als seiner Vorläuferbestimmung entspricht, normierten Grundtatbestandes: Mietrechtsübergang (mit dem Recht des Vermieters zur Mietzinsanhebung) im Falle einer Veräußerung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen. Diese Erweiterung wurde vorgenommen, um rechtlichen Umgehungskonstruktionen zu entgegnen.

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