§ 12 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 2 UStG 1972 (1994): Die Vorsteuer aus dem Um- bzw Ausbau eines Gebäudes kann hinsichtlich einer vom Eigentümer genützten Wohnung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie ausschließlich (nicht bloß überwiegend) betrieblich verwendet wird. Zur Frage der zunächst beabsichtigten und (erst) dann erfolgten Vermietung einer solchen Wohnung.
VwGH 27. 3. 1996, 93/15/0210