1. Einleitung
Mit 1.1.1997 ist das Bauträgervertragsgesetz1) (kurz: BTVG) in Kraft getreten.
Der Gesetzgeber setzte mit der Erlassung dieses Gesetzes ein weiteres Zeichen in Sachen Verstärkung des Konsumentenschutzes in der Immobilienbranche2). Kernstück und hauptsächliche Zielrichtung des Gesetzes ist der Schutz des Erwerbers vor dem Verlust seiner Zahlungen bei einer Insolvenz des Bauträgers.