vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostentragung der Gebühren für einen Räumungsvergleich

wobl 1997/112wobl 1997, 271 Heft 11 und 12 v. 20.11.1997

§ 1385 ABGB; § 47 Abs 1 ZPO:

Als Gegenstand der Irrtumsanfechtung kommt nur das in Betracht, was die Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses als sicher, als unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben. Diese Einschränkung der Anfechtbarkeit eines Vergleiches gilt aber nicht für die Nebenabreden (hier: Kostentragungsregel).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!