Art 1 der RL 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden
Art 1 der RL 87/357/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden