Die Frage nach der Verantwortlichkeit europäischer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Tochter- und Zulieferergesellschaften beschäftigt die Wissenschaft schon seit einiger Zeit. Immer mehr Staaten sehen Handlungsbedarf und erlassen Regelungen, um inländische Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Prominentes Beispiel ist das zuletzt in Deutschland beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Da die Europäische Kommission vor Kurzem einen entsprechenden Richtlinienentwurf über Sorgfaltspflichten von Unternehmen vorgelegt hat, wird sich auch der österreichische Gesetzgeber mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Der Beitrag zeigt die maßgeblichen Weichenstellungen auf.