Ein Schadensfall bei Ausführung eines Werkvertrages (zB Bautätigkeit, Reparaturarbeiten) kann vielfältige Rechtsfragen auslösen. Eine Besonderheit bildet das Zusammenspiel mehrerer rechtlicher Ebenen. Zivilrechtliche Schwerpunkte sind das Werkvertragsrecht, das Dienstvertragsrecht und die Gehilfen- oder Mitarbeiterzurechnung (§§ 1313a, 1315 ABGB). Hinzu kommen öffentlich-rechtliche Vorgaben (namentlich die Tatbestände des ASchG), die nicht nur für den Unternehmer (Arbeitgeber), sondern auch für den Werkbesteller Bedeutung erlangen können.