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Luftfahrtrecht: Übereinkommen von Montreal – Haftung der Luftfahrtunternehmen für Tod oder Körperverletzungen der Fluggäste (Österreich)

RechtsprechungEuroparechtwbl 2022/112wbl 2022, 399 Heft 7 v. 28.7.2022

Art 17 Abs 1, Art 20 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen, von der Europäischen Gemeinschaft am 9. Dezember 1999 unterzeichneten und mit dem Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigten Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

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