1. Binnenmarkt
a) Der KomVorschlag für angemessene Mindestlöhne in der EU1)
weckt zunächst Zweifel über die Machbarkeit einer einheitlichen Schwelle für Löhne und Gehälter.
Dieser Zweifel wird in der Folge aber zerstreut, wenn die Kom ihr Ziel als „besseren Mindestlohnschutz unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten und Traditionen“ umschreibt. Es geht also nicht um einheitliche Mindestlöhne in zB Schweden und Bulgarien.