Die kartellrechtlichen Karten für den Vertrieb sind neu gemischt. Die neue Vertikal-GVO ist seit dem 1.6.2022 in Kraft und löst die seit 2010 gegoltene Vorgänger-Regelung ab. Die neue Vertikal-GVO soll bis zum 31.5.2034 gelten. Triebfeder der Novelle waren die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Verkäufe sowie die zu erwartende noch stärkere Digitalisierung im kommenden Jahrzehnt. Der neu gewonnene Gestaltungsspielraum beim Verfassen eines Vertriebsvertrags kann ab sofort genutzt werden. Bestehende Vertriebsverträge müssen binnen einer Übergangsfrist an die neue Rechtslage angepasst werden.