vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkursverschleppungshaftung faktischer Geschäftsführer

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/104wbl 2022, 359 Heft 6 v. 30.6.2022

§ 1295 ABGB, § 1311 ABGB, § 69 IO

Für den Fall der Konkursverschleppungshaftung ist aus der Teleologie des § 69 Abs 3 IO eine Orientierung an der formellen Organfunktion zu verlangen. Demnach hat es sich beim „faktischen Geschäftsführer“ um eine Person zu handeln, die dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!