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Vereinbarungen mit einem faktischen Geschäftsführer; Vertretungsmacht; Anscheinsvollmacht

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/88wbl 2022, 295 Heft 5 v. 25.5.2022

§ 1002 ABGB, § 1003 ABGB, § 1004 ABGB, § 15 GmbHG, § 18 GmbHG, § 25 GmbHG, § 54 UGB

Dem „faktischen Geschäftsführer“, mag er auch Gesellschafter sein, kommt keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten. Die Beurteilung seiner Vertretungsbefugnis richtet sich ausschließlich nach vollmachtsrechtlichen Grundsätzen.

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