§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1297 ABGB, § 105 Abs 3 ArbVG
Wurde eine Kündigung vom Arbeitgeber wegen überhöhter Krankenstände des Arbeitnehmers ausgesprochen und erfolgreich angefochten, haftet der Arbeitgeber nicht automatisch auch für die progressionsbedingte höhere Steuerbelastung des Arbeitnehmers aus der Nachzahlung der Lohnansprüche. Bei der Beurteilung des Verschuldens des Arbeitgebers ist ein strenger Maßstab anzulegen.