Für eine Vielzahl von Rechtsgebieten wird (häufig nur andeutungsweise) dargelegt wie Merkmale einer Norm durch Gegebenheiten bei einem Verbundglied zu ergänzen sind. Zu unterscheiden ist zwischen Zurechnungsgegenständen und Zurechnungsgründen.
Für eine Vielzahl von Rechtsgebieten wird (häufig nur andeutungsweise) dargelegt wie Merkmale einer Norm durch Gegebenheiten bei einem Verbundglied zu ergänzen sind. Zu unterscheiden ist zwischen Zurechnungsgegenständen und Zurechnungsgründen.