§ 258 Abs 4 ABGB, § 15a GmbHG
Die Frage, ob ein Geschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, kann regelmäßig nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden. Maßgebliche Parameter sind dabei eine gesamthafte Betrachtung, das wirtschaftliche Risiko, die Dauer und ob es sich um eine vorläufige oder endgültige Maßnahme handelt.