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Begriff des Gehalts

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/63wbl 2022, 226 Heft 4 v. 27.4.2022

§ 1152 ABGB, Pkt 6 lit c KollV Angestellte im Hotel- und Gastronomiegewerbe

Der Begriff des „Gehalts“ ist im Allgemeinen eng im Sinne eines Grundgehalts ohne jede Zulage zu verstehen. Das gilt auch für die Verfallsfrist von Gehaltsansprüchen iSd Pkt 6 lit c des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Ein Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden unterliegt daher nicht dieser Verfallsfrist für Gehaltsansprüche.

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