1. Binnenmarkt
a) Das Recht auf Zugriff zu Daten und deren Nutzung
soll nach einem Vorschlag der Kom1) vereinheitlicht werden, dh, es soll festgelegt werden, wer die in der Wirtschaft der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz
soll für Klarheit bei der Verwendung von Daten sorgen,