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Zum Schadenersatzanspruch des Verbrauchers bei UWG-Verstößen

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2022/50wbl 2022, 170 Heft 3 v. 25.3.2022

UWG, § 1311 ABGB

Die Bestimmungen des UWG sind auch Schutzgesetze zugunsten der Verbraucher. Auch ein Verbraucher, der das Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, hat daher einen Schadenersatzanspruch.

Die Haftung des Unternehmers für Personen im Betrieb seines Unternehmens ist dabei nicht auf Repräsentanten beschränkt, sondern richtet sich nach § 18 UWG.

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