§ 7 ABGB, § 167 Abs 3 ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 2 d AVRAG, § 9 BAG, § 17 BAG, § 81 ZÄG
Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten mit minderjährigen Arbeitnehmern bedarf nur der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und nicht auch einer gerichtlichen Genehmigung.