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Zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren

RechtsprechungMarkenrechtwbl 2022/202wbl 2022, 652 Heft 11 v. 7.11.2022

§ 29a MSchG

Im Widerspruchsverfahren vor der Rechtsabteilung des Patentamts kann nur der Einwand der Nichtbenutzung der Widerspruchsmarke erhoben werden; andere Bedenken gegen die Eintragung der Widerspruchsmarke können – allenfalls aufgrund eines Löschungsantrags des Antragsgegners – nur von der Nichtigkeitsabteilung des Patentamts aufgegriffen werden.

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