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Beweiswürdigung und Revision

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/182wbl 2022, 600 Heft 10 v. 14.10.2022

Art 133 Abs 4 B-VG

Rechtsfragen des Verfahrensrechtes (insb auch solche der Befangenheit) sind nur dann von grundsätzlicher Bedeutung iS des Art 133 Abs 4 B VG, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechtes auf dem Spiel stehen bzw wenn die in der angefochtenen E getroffene Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt ist und zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis geführt hat (vgl etwa VwGH 15. 3. 2021, Ra 2021/05/0036, mwN).

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