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Betriebsschließung, Beschlagnahme und Verfall

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/180wbl 2022, 597 Heft 10 v. 14.10.2022

§ 23 Wiener Wettengesetz, § 24 Wiener Wettengesetz

Eingriffsgegenstände in einer Betriebsstätte mit ständiger Aufsicht werden entgegen den Bestimmungen des Wiener Wettengesetzes und somit entgegen einer Bewilligung betrieben, wenn die Zutrittskontrolle nicht oder mangelhaft erfolgt.

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