§ 15 VwGVG
Die Rsp des VwGH zu § 64a Abs 3 dritter Satz AVG betreffend Vorlageanträge gegen Berufungsvorentscheidungen, wonach allein die Behörde, die die Berufungsvorentscheidung erlassen hat, zur Zurückweisung des Vorlageantrages zuständig sei, lässt sich auf Vorlageanträge gegen Beschwerdevorentscheidungen gem § 15 Abs 3 VwGVG nicht übertragen.