Art 63, Art 65 Abs 1, Art 69 und Art 70 Abs 3 der VO (EU) Nr 650/2012 des EP und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von E und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses