§ 18 GmbHG, § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 39 GmbHG, § 45 GmbHG
Generalversammlungsprotokolle reichen, wenn ein Beschlussergebnis nicht festgestellt oder anerkannt wurde, zum Nachweis der Verfügungsbefugnis über ein Konto der Gesellschaft nicht aus.
§ 18 GmbHG, § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 39 GmbHG, § 45 GmbHG
Generalversammlungsprotokolle reichen, wenn ein Beschlussergebnis nicht festgestellt oder anerkannt wurde, zum Nachweis der Verfügungsbefugnis über ein Konto der Gesellschaft nicht aus.