§ 3a COVID-19-GesG, § 277 UGB, § 283 UGB
Zur Wahrung der Frist des § 277 UGB reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.
§ 3a COVID-19-GesG, § 277 UGB, § 283 UGB
Zur Wahrung der Frist des § 277 UGB reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus.