1. Binnenmarkt
a) Die neuen MwSt-Vorschriften für Fernverkäufe1)
traten am 1. Juli in Kraft. Sie betreffen die Art und Weise, wie die MwSt auf Verkäufe über das Netz erhoben wird. Dabei sollen die Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel betreffend Online-Verkäufer und Marktplätze/Plattformen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, Postbetreiber und Kurierdienste, Zoll- und Steuerbehörden sowie Verbraucher veröffentlicht werden und eine transparentere Preisgestaltung und Auswahl für Verbraucher schaffen.