§ 61 Abs 2 GmbHG, § 21d Abs 2 RAO
Mit der Ermöglichung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft in der Rechtsform der GmbH wollte der Gesetzgeber die persönliche Haftung des für eine Rechtsanwalts-GmbH einschreitenden Rechtsanwalts gerade nicht implementieren.
OGH, 18.02.2021, 6 Ob 17/21z