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„Lockdown“ als Ende der Saison

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2021/114wbl 2021, 397 Heft 7 v. 27.7.2021

§ 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG, § 14 Z 6 KollV Seilbahnen

Eine Befristungsvereinbarung „bis zum Ende der Wintersaison“ ist rechtswirksam. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Ereignis auf Witterungsverhältnisse oder auf behördliche Anordnung zurückzuführen ist.

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