§ 27 Z 1 AngG
Der Entlassungsgrund der Vertrauenswürdigkeit setzt eine Schädigungsabsicht oder den Eintritt eines Schadens beim Arbeitgeber nicht voraus. Bei Arbeitnehmern im Außendienst, die ihre Arbeitszeit frei einteilen können, können auch fingierte Angaben über Kundenbesuche einen Entlassungsgrund darstellen.