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Wettannahmeschalter und Gesamtstrafe

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2021/83wbl 2021, 297 Heft 5 v. 15.5.2021

§ 13 Abs 3 Wiener WettenG, § 22 VStG

Ob eine technische Einrichtung als „Wettannahmeschalter“ iSd klaren gesetzlichen Bestimmung des § 13 Abs 3 Wiener Wettengesetz zu qualifizieren ist, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall; diese ist als solche grundsätzlich nicht revisibel.

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