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Zum Umfang des Informationsrechts eines GmbH-Gesellschafters in Bezug auf verbundene Unternehmen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/79wbl 2021, 293 Heft 5 v. 15.5.2021

§ 22 GmbHG

Hinsichtlich des Informationsrechts der GmbH-Gesellschafter betreffend die mit der GmbH verbundenen Gesellschaften ist stets vom Zweck des Informationsrechts auszugehen, dem GmbH-Gesellschafter die Wahrung seiner aus dem Gesellschaftsverhältnis erfließenden Rechte zu ermöglichen.

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