§ 870 ABGB, § 1162 ABGB
Eine unter Androhung einer Entlassung zustande gekommene Auflösungsvereinbarung ist rechtswirksam, wenn für den Arbeitgeber plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.
OGH, 25.02.2021, 8 ObA 2/21h