Art 25/1/b, ferner 8 der VO (EG) Nr 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
EuG, 24.03.2021, Rs T-515/19
Lego A/S/EUIPO und Delta Sport Handelskontor GmbH
Am 2. Februar 2010 meldete das Unternehmen Lego die Eintragung des Geschmacksmusters „Bausteine eines Spielbaukastens“ an. Dagegen erhob das Unternehmen Delta Sport Handelskontor einen Nichtigkeitsantrag mit der Begründung, dass alle Erscheinungsmerkmale des von dem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses ausschließlich durch dessen Wirkungsweise, nämlich den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen, bedingt seien. Die Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem Nichtigkeitsantrag mit Entscheidung vom 10. April 2019 statt und erklärte das fragliche Geschmacksmuster daher gem den Bestimmungen der VO über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster für nichtig.