§ 1157 ABGB, § 18 AngG
Es besteht keine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über seine Rechte als Arbeitnehmer aufzuklären. Es gibt daher auch keine Pflicht, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit eines Pendlerpauschales oder eines gesetzlich vorgesehenen Fahrtkostenzuschusses hinzuweisen.