§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG, § 4 Abs 1 Z 4 MSchG
Die Wort-Bild-Marke DER STANDARD ist für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 38 und 41 nicht beschreibend, sondern insgesamt unterscheidungskräftig. Sie ist daher auch ohne Verkehrsgeltungsnachweis als Marke in das Markenregister einzutragen.